§ 52 Auswirkungen des Karenzurlaubs und der Karenz auf den Arbeitsplatz
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Nach der Rückkehr aus einer Karenz oder aus einem Karenzurlaub hat die oder der Vertragsbedienstete Anspruch darauf, mit dem bisherigen oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz innerhalb des Gemeindegebietes betraut zu werden.
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