GdO 2019
Gliederung
2. Abschnitt Gemeindemitglieder und direkte Demokratie, Ehrungen
1. Unterabschnitt Mitbewirkung und Mitbestimmung durch Gemeindemitglieder
§ 10 Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder sind alle Personen, die im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben.
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