§ 75a Karenzgeld bei Teilzeitbeschäftigung anstelle der Karenz
In Kraft seit 01. Oktober 2015
Up-to-date
GbedG 1988
Gliederung
II. HAUPTSTÜCK Gemeindebeamte
5. Abschnitt Bezüge während des Dienststandes § 58*) Dienstbezüge
§ 75a Karenzgeld bei Teilzeitbeschäftigung anstelle der Karenz
*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 52/2015
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden