GbedG 1988
Gliederung
II. HAUPTSTÜCK Gemeindebeamte
4. Abschnitt Bezüge, Allgemeine Bestimmungen § 49*) Anwendung von Bestimmungen des Gemeindeangestelltengesetzes 2005
§ 56 § 56*)
*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 50/1995
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