§ 108 § 108*)
In Kraft seit 15. Juni 2007
Up-to-date
*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 40/2007
§ 122a GbedG 1988 · GbedG 1988 · Gemeindebedienstetengesetz 1988
§ 122a § 122a*) Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht haben nach Maßgabe des § 76 Abs. 4 StPO auf Verlangen der Dienstbehörde, des Vorsitzenden der Dienststrafkammer, des Untersuchungsführers oder des Landesverwaltungsgerichtes personenbezogene Daten betreffend ein gegen einen Gemeindebeamten geführtes Stra…
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