GbedG 1988
Gliederung
II. HAUPTSTÜCK Gemeindebeamte
9. Abschnitt Ahndung von Pflichtverletzungen Anwendung von Bestimmungen des Gemeindeangestelltengesetzes 2005
§ 105 § 105*)
*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 20/2005
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