§ 97v § 97v
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Hinsichtlich der Behandlung entfertigter Versicherungszeiten ist § 97f anzuwenden.
§ 97q GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 97q § 97q
…Parallelrechnung und Kontoerstgutschrift für nach dem 31. Dezember 1977 geborene Gemeindebeamte (1) Die Bestimmungen der §§ 97q bis 97v gelten nur für Gemeindebeamte, die nach dem 31. Dezember 1956 geboren sind sowie a) nach dem 30. Juni 2006 in das öffentlich-rechtliche…
§ 57a § 57a
…Jänner 2034 in den Ruhestand versetzt wird oder in diesen übertritt, gemäß § 59b und allenfalls nach Maßgabe der §§ 97q bis 97v ; c) wenn er ab dem 1. Jänner 2034 in den Ruhestand versetzt wird oder in diesen übertritt, gemäß § 59a und allenfalls nach…
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