§ 97k § 97k
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
§ 97r GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 97r § 97r
…Pension führt die Gemeinde oder ein von ihr beauftragter Dritter für den Gemeindebeamten ein Pensionskonto unter Anwendung der §§ 97g bis 97i und 97k . (2) Die Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag ( § 85 Abs. 3 ) beträgt höchstens die in § 45 ASVG festgelegte Höhe. (3) Die für…
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