Für jedes Kalenderjahr der Führung des Kontos sind folgende personenbezogenen Daten kontenmäßig zu verarbeiten:
1. die jeweilige Bemessungsgrundlagensumme für Beitragszeiten bei der Gemeinde nach § 97b Abs. 1 Z 1;
2. die jeweilige Bemessungsgrundlagensumme für Zeiten einer Pflichtversicherung nach § 97b Abs. 1 Z 2;
3. die Bemessungsgrundlagensumme für Beitragszeiten einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung;
4. die jeweilige Bemessungsgrundlagensumme für Versicherungszeiten gemäß § 97b Abs. 2 Z 1 bis Z 5;
5. die von der versicherten Person im betreffenden Kalenderjahr erworbene Gutschrift (Teilgutschrift nach § 97i Abs. 1);
6. die von der versicherten Person vom erstmaligen Eintritt in die Versicherung bis zum Ende des betreffenden Kalenderjahres erworbene Gutschrift (Gesamtgutschrift nach § 97i Abs. 3).
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