(1) Sonderzulagen werden als Fehlgeldentschädigungen, Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen und ähnliche Zulagen zuerkannt.
(2) Die Sonderzulagen werden vom Gemeinderat nach gleichen Grundsätzen allgemein oder im Einzelfall (in Städten mit eigenem Statut im konkreten Einzelfall: vom Stadtsenat) gewährt.
(3) Der Gemeinderat kann den Gemeindebeamten eine Sonderzulage im Ausmaß von 4 v.H. des Gehaltes zuzüglich einer allfälligen Personalzulage und Teuerungszulage zuerkennen. Diese Sonderzulage hat mindestens 26,09 ‰ und höchstens 65,02 ‰ des Gehaltes (§ 5 Abs. 2 GBGO) der Verwendungsgruppe VI, Gehaltsstufe 9, zu betragen. Gemeindebeamte, denen eine Kinderzulage gebührt, gebührt zur Sonderzulage ein Zuschlag in der Höhe von 10 v.H. der Kinderzulage. Der jeweilige Auszahlungsbetrag ist auf volle 10 Cent zu runden, indem Beträge unter 5 Cent unberücksichtigt bleiben und Beträge von 5 und mehr Cent auf die nächsten vollen 10 Cent gerundet werden. Diese Sonderzulage kann auch in Form einer Beförderung gemäß § 16 der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 und allenfalls als Dienstzulage gemäß § 19 Abs. 1 der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 gewährt werden.
§ 20 GVBG · GVBG · NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
§ 20 § 20
…Bestimmungen für die Gemeindebeamten sinngemäß. (2) Der Gemeinderat kann den Vertragsbediensteten die Sonderzulage gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Abs. 3 GBDO als Dienstzulage in Form von Vorrückungsbeträgen gewähren. Die Errechnung der anstelle der Sonderzulage gebührenden Vorrückungsbeträge hat in folgender Weise zu erfolgen: Es ist jener Betrag…
§ 9 GBGO · GBGO · NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976
§ 9 § 9
…1 und 2 GBDO nach Anordnung der sie verursachenden Tätigkeit monatlich im nachhinein auszubezahlen; d) Fahrtkostenzuschüsse nach § 44a GBDO , Sonderzulagen nach § 47 Abs. 3 GBDO und Zulagen nach § 48 GBDO gleichzeitig mit den monatlichen Bezügen im vorhinein auszubezahlen. (5) Der Berechnung von Tagesdienstbezügen sind alle Monate mit 30…
§ 48 GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 48 § 48
…5 Abs. 2 GBGO ) der Verwendungsgruppe S1, Gehaltsstufe 12. (4) Bei der Berechnung der Zulagen gemäß Abs. 2 und 3 ist § 47 Abs. 3 vorletzter Satz sinngemäß anzuwenden. (5) Die den Gemeindebeamten im Turnus- oder Wechseldienst gebührende Turnus- oder Wechseldienstzulage gemäß Abs. 1 ist auf…
§ 42 § 42
…sonstigen in Ausübung des Dienstes erwachsenden Mehraufwand (Aufwandsentschädigungen, § 45 ); d) Mehrdienstleistungsentschädigung ( § 46 Abs. 1 bis 6 ); e) Sonderzulagen ( § 47 ); f) Turnus- und Wechseldienstzulage gemäß § 48 Abs. 1 ; g) Zulagen gemäß § 48 Abs. 2 und 3 ; h) Bereitschaftsentschädigungen ( §…
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