§ 31 § 31
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Die Bestimmungen des § 6 GVBG, LGBl. 2420, sind sinngemäß anzuwenden.
Rückverweise
GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 37 § 37
…zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass die Benachteiligung eine Repressalie für die Meldung oder Offenlegung war. (8) Gemeindebeamte, die eine zulässige Nebenbeschäftigung gemäß § 31 ausüben oder Telearbeit nach § 32h, einen Frühkarenzurlaub nach § 94 Abs. 6 bis 8, eine Pflegefreistellung nach § 93a, eine…