§ 2a § 2a
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Hinsichtlich der Führung eines Personalverzeichnisses gelten die Bestimmungen des § 8 NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 (NÖ GBedG 2025).
§ 165 GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 165 § 165
…treten am 2. September 2024 in Kraft. Das Inhaltsverzeichnis und § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 5, § 2a, § 5 Abs. 1 Z 2 lit. a, § 9, § 9a, § 24 Abs. 1 Z…
§ 37 § 37
…geltend machen, dürfen als Reaktion darauf nicht benachteiligt werden. Dasselbe gilt für das Recht auf Zurverfügungstellung von Informationen zum Dienstverhältnis nach den §§ 2a, 9a und 17 . (10) Gemeindebeamte dürfen aufgrund des COVID-19-Impfstatus durch den Dienstgeber nicht benachteiligt werden.…
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