Anl. 1b
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
91 | Lehrer für kaufmännische Fächer an mittleren kaufmännischen Lehranstalten | L1 |
92 | Lehrer für gewerblich-künstlerische Unterrichtsgegenstände an technischen und gewerblichen Lehranstalten | L1 |
93 | Lehrer für kaufmännische oder gewerblichwirtschaftliche Unterrichtsgegenstände an Lehranstalten für Frauenberufe | L1 |
94 | Lehrer für den hauswirtschaftlichen oder gewerblichen Fachunterricht an den Bildungsanstalten für Lehrer für den hauswirtschaftlichen oder gewerblichen Fachunterricht | L1 |
95 | Musiklehrer an mittleren Lehranstalten und Musikschullehrer | L1 |
96 | Lehrer an gewerblichen Berufsschulen | L2 |
97 | Lehrer an hauswirtschaftlichen Berufsschulen | L2 |
98 | Lehrer an kaufmännischen Berufsschulen | L2 |
99 | Musiklehrer an mittleren Lehranstalten und Musikschullehrer (soweit nicht in Verwendungsgruppe L1) | L2a2 |
99a | Musikschullehrer (soweit nicht in Verwendungsgruppe L1 oder L2a2) | L2a1 |
99b | Musikschullehrer (soweit nicht in Verwendungsgruppe L1, L2a2, oder L2a1) | L2b1 |
100 | Lehrer für den gewerblichen Fachunterricht an technischen und gewerblichen Lehranstalten | L2 |
101 | Lehrer für den gewerblichen Fachunterricht an Lehranstalten für Frauenberufe | L2 |
102 | Lehrer für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht an Lehranstalten für Frauenberufe | L2 |
103 | Fremdsprachenlehrer | L2 |
104 | Sonderschullehrer | L2 |
105 | Lehrer für Kurzschrift od. Maschinschreiben | L3 |
106 | Musiklehrer an mittleren Lehranstalten und Musikschullehrer (soweit nicht in Verwendungsgruppe L1, L2a2, L2a1 oder L2b1) | L3 |
Rückverweise
GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 110 § 110
…V” die erforderliche Verwendung und die Buchstaben “DP” die vorgeschriebene Dienstprüfung bezeichnen. (2) Für die Aufnahme in einen der in der Anlage 1b aufgezählten Dienstzweige Nr. 91 bis 106 gelten die für Bundeslehrer in vergleichbarer Verwendung gesetzlich festgelegten besonderen Aufnahmebedingungen, Verwendungen und Dienstprüfungen sinngemäß. (3) Eine vergleichbare…