Gemeindeangestellten kann im Sinne von § 13a des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit auf Antrag durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes bis auf 12 Stunden der regelmäßigen Wochenarbeitszeit gewährt werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.
*) Fassung LGBl.Nr. 7/2019
GAG 2005 · Gemeindeangestelltengesetz 2005
§ 96a § 96a*)Übertragung diensthoheitlicher Befugnisse
…35a und 36); f) Pflegeteilzeit (§ 38b); g) Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes (§ 45); h) Bildungskarenz und Bildungsteilzeit (§ 49); i) Wiedereingliederungsteilzeit (§ 49a); j) Altersteilzeit (§ 49b); k) Änderung des Beschäftigungsausmaßes (§ 50); l) Leistungsbeurteilung (§ 63); m) Festsetzung der Nebenbezüge (§ 66); eine einmalige Belohnung für…
§ 81 § 81*)Abfertigung
…die Dauer einer Familienhospizkarenz nach § 38 Abs. 1 lit. b, einer Pflegeteilzeit nach § 38, einer Bildungsteilzeit nach § 49, einer Wiedereingliederungsteilzeit nach § 49a und einer Altersteilzeit nach § 49b als Bemessungsgrundlage für den Beitrag des Dienstgebers das monatliche Entgelt auf Grundlage der Arbeitszeit vor der Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes…
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