LandesrechtVorarlbergLandesesetzeGemeindeangestelltengesetz 2005I. Hauptstück Dienstverhältnis der Gemeindeangestellten3. Abschnitt Rechte der Gemeindeangestellten § 35*) Erholungsurlaub§ 49

§ 49§ 49*) Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

In Kraft seit 13. Juli 2023
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