§ 44 § 44*)Anrechnung der Frühkarenz sowie der Karenz
In Kraft seit 01. Juni 2012
Up-to-date
Soweit dieses Gesetz nicht anderes bestimmt, bleibt die Zeit einer Frühkarenz oder einer Karenz für Rechte, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, wirksam.
*) Fassung LGBl.Nr. 32/2012
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