§ 59 § 59
In Kraft seit 01. Januar 2012
Up-to-date
Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können dem Vertragsbediensteten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, oder aus sonstigen besonderen Anlässen Belohnungen gezahlt werden.
Rückverweise
G-VBG 2012 · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012
§ 52 § 52
…die Nachtdienstzulage (§ 55a), e) die Pauschalvergütung für die kurzfristige Anordnung eines Schicht- oder Wechseldienstes (§ 55b), f) die Journaldienstzulage (§ 56), g) die Bereitschaftsentschädigung (§ 57), h) die Zulage für wiederkehrende außerordentliche Leistungen (§ 58), i) die Belohnung (§ 59), j) die Erschwerniszulage (§…