Sofern dies zur Gewinnung eines besonders erfahrenen und qualifizierten Vertragsbediensteten erforderlich ist, kann der Vertragsbedienstete um bis zu drei Entlohnungsstufen höher eingestuft werden, als er einzustufen wäre, wenn er zum Zeitpunkt der Anstellung eine Berufserfahrung und fachliche Qualifikation nachweist, die für den konkreten Aufgabenbereich, der dem Vertragsbediensteten zugewiesen werden soll, besonders geeignet ist.
Rückverweise
G-VBG 2012 · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012
§ 121 § 121
… 39 bis 42 (Entlohnungsgruppen und Monatsentgelt der Entlohnungsschemata I und II), c) §§ 43 und 44 (Vorrückung und Vorrückungsstichtag), d) § 44a (Besondere Berücksichtigung von Berufserfahrung und Qualifikation), e) § 45 (Überstellung), f) §§ 46 (Verwaltungsdienstzulage, Pflegedienstzulage, Funktions-Ausbildungszulage) und 47 (Besondere Zulage zum…