§ 41 § 41
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Das Entlohnungsschema II umfasst die Entlohnungsgruppen p1, p2, p3, p4 und p5. Die Einreihungserfordernisse für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen ergeben sich aus der Anlage 1. § 39 Abs. 2 und 3 ist sinngemäß anzuwenden.
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