(1) Mit dem Vertragsbediensteten kann aus folgenden Gründen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit vereinbart werden:
a) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass (§ 31),
b) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes (§ 32),
c) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aufgrund des Alters (§ 32a),
d) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Wiedereingliederung (§ 32b),
e) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Pflege (§ 32c) oder
f) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Weiterbildung (§ 32d).
(2) Durch eine Herabsetzung nach Abs. 1 wird die Möglichkeit, im Dienstvertrag eine Teilzeitbeschäftigung zu vereinbaren, nicht beschränkt.
Rückverweise
G-VBG 2012 · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012
§ 30a § 30a
(1) Mit dem Vertragsbediensteten kann aus folgenden Gründen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit vereinbart werden: a) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass (§ 31), b) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes (§ 32), c) …