(1) In dem einen Teil des Voranschlages bildenden Stellenplan dürfen Planstellen für Vertragsbedienstete nur in der zur Bewältigung der Aufgaben der Gemeinde bzw. des Gemeindeverbandes zwingend notwendigen Art und Anzahl vorgesehen werden.
(2) Durch Abs. 1 werden die Rechtsbeziehungen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer nicht berührt.
Rückverweise
G-VBG 2012 · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012
§ 3 § 3
(1) In dem einen Teil des Voranschlages bildenden Stellenplan dürfen Planstellen für Vertragsbedienstete nur in der zur Bewältigung der Aufgaben der Gemeinde bzw. des Gemeindeverbandes zwingend notwendigen Art und Anzahl vorgesehen werden. (2) Durch Abs. 1 werden die Rechtsbeziehungen zwischen Dien…
§ 98 § 98
… 162 ASVG (fiktiv) erfüllt hat, Anspruch auf eine Beitragsleistung in Höhe von 1,53 v. H. des Kinderbetreuungsgeldes nach den §§ 3 Abs. 1 und 24a Abs. 1 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, d) die §§ 1, 2, 6 Abs. 5, 7 Abs. 5…
§ 86 § 86
… 2005 bzw. dem Mutterschutzgesetz 1979 oder dem Tiroler Eltern-Karenzurlaubsgesetz 2005 bleibt für Rechte, die von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängen, wirksam. (3) Die Zeit eines Karenzurlaubes nach § 83 Abs. 4 lit. a und nach § 84 wird mit dem Tag des Wiederantrittes…