§ 154 Übergangsbestimmung für Schulassistenzkräfte
In Kraft seit 01. Januar 2026
Up-to-date
§ 154 Übergangsbestimmung für Schulassistenzkräfte — G-VBG 2012
Schulassistenzkräfte, die am 31. August 2025 in das Entlohnungsschema Ak eingereiht sind, sind mit 1. September 2025 in das Entlohnungsschema Ak, Entlohnungsgruppe Ak2 einzureihen.
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