§ 144 Gleichstellung von Gemeindeverbänden
In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
§ 144 Gleichstellung von Gemeindeverbänden — G-VBG 2012
In dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten sind die Gemeindeverbände den Gebietskörperschaften gleichgestellt.
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