G-VBG 2012
Gliederung
8. Abschnitt Bestimmungen für Vertragsbedienstete in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen an Krankenanstalten sowie in Altenwohn- und Pflegeheimen
4. Unterabschnitt Urlaub, Dienstfreistellung
§ 142a § 142a
Der Beitragsleistung nach § 98 Abs. 1 lit. a ist neben der Sonderzahlung nach § 38 das Monatsentgelt nach § 122 zugrunde zu legen.
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