§ 142a Abfertigung
In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date
§ 142a Abfertigung — G-VBG 2012
Der Beitragsleistung nach § 98 Abs. 1 lit. a ist neben der Sonderzahlung nach § 38 das Monatsentgelt nach § 122 zugrunde zu legen.
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