§ 142 Dienstfreistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt, Familienhospizfreistellung
In Kraft seit 01. August 2024
Up-to-date
§ 142 Dienstfreistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt, Familienhospizfreistellung — G-VBG 2012
Durch eine Dienstfreistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt nach § 89a Abs. 1 oder eine gänzliche Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge nach § 92 Abs. 1 lit. c wird die Zuordnung zur Modellstelle nicht berührt.
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