G-VBG 2012
Gliederung
8. Abschnitt Bestimmungen für Vertragsbedienstete in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen an Krankenanstalten sowie in Altenwohn- und Pflegeheimen
2. Unterabschnitt Pflichten des Vertragsbediensteten
§ 117 § 117
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