(1) Pädagogische Fachkräfte sind in das Entlohnungsschema ki mit den Entlohnungsgruppen ki1 und ki2 einzureihen. Pädagogische Fachkräfte nach § 102 Abs. 1 sind in die Entlohnungsgruppe ki1, pädagogische Fachkräfte nach § 102 Abs. 2 in die Entlohnungsgruppe ki2 einzureihen. Das Monatsentgelt der vollbeschäftigten pädagogischen Fachkräfte nach § 102 Abs. 1 und 2 je Entlohnungsstufe ist in der Anlage 3 dargestellt.
(2) Das Monatsentgelt beginnt mit der Entlohnungsstufe 1.
(3) Pädagogischen Fachkräften gebührt die besondere Zulage zum Monatsentgelt (§ 47), die Zulage für wiederkehrende besondere Leistungen (§ 58), die Leiterzulage (§ 68) und die Funktionszulage (§ 68a) nicht.
G-VBG 2012 · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012
Anl. 3
…Anlage 3 (§ 106 Abs. 1) Entlohnungsschema ki (2025) Entlohnungsstufe Entlohnungsgruppe ki1 ki2 Euro 1 3.252,9 2.735,5 2 3.305,3 2.775,1 3 3.354,7 2.812,9 4 3.393,6 2.842,2 5 3.450,0…
§ 106 § 106
…§ 106 Monatsentgelt (1) Pädagogische Fachkräfte sind in das Entlohnungsschema ki mit den Entlohnungsgruppen ki1 und ki2 einzureihen. Pädagogische Fachkräfte nach § 102 Abs. 1…
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