§ 9 Ernennung
In Kraft seit 01. Juli 2007
Up-to-date
Die Ernennung von Bediensteten aus den Entlohnungsgruppen k3 oder kb in die Verwendungsgruppen K3 oder KB hat linear in die jeweilige Gehaltsstufe zu erfolgen.
Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 29/2003, LGBl. Nr. 45/2007
Rückverweise
Keine Verweise gefunden