§ 7 Dienstalterszulage
In Kraft seit 01. Juli 2007
Up-to-date
Den Bediensteten der Verwendungsgruppe K 3 und KB, die vier Jahre in der höchsten Gehaltsstufe verbracht haben, gebührt eine ruhegenußfähige Dienstalterszulage im Ausmaß von eineinhalb Vorrückungsbeträgen.
Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 45/2007
Rückverweise
G-DBRKB · Dienst- und Besoldungsrecht der Gemeindebediensteten in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen (G-DBRKB)
§ 18 Inkrafttreten von Novellen
…3, § 4 Abs. 1 bis 3, § 5, der Überschrift des II. Abschnitts, des § 6, der §§ 7 und 8 Abs. 1 und 2, der §§ 9 und 11, der Überschrift des III. Abschnitts, der §§ 12 und…