§ 14 Überstellung
In Kraft seit 01. Juli 2007
Up-to-date
Die Überstellung von Bediensteten in die Entlohnungsgruppen k3 oder kb hat linear in die jeweilige Entlohnungsstufe zu erfolgen.
Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 29/2003, LGBl. Nr. 45/2007
Rückverweise
G-DBRKB · Dienst- und Besoldungsrecht der Gemeindebediensteten in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen (G-DBRKB)
§ 18 Inkrafttreten von Novellen
…Neufassung des Titels des Gesetzes sowie 2. die Änderungen in den § 1 Abs. 1 und 2 sowie §§ 9, 10, 14 und 16 Abs. 1 und 2. (2) Die Änderung des Gesetzestitels, des § 1Abs. 1 bis 3, § 2 Abs. …