§ 85 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde§ 85
In Kraft seit 06. Februar 1979
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§ 85 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde§ 85 — FlVG.
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
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