FlVG.
Gliederung
II. HAUPTSTÜCK Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an agrargemeinschaftlichen Grundstücken
2. Abschnitt Teilung agrargemeinschaftlicher Grundstücke und Regulierung der gemeinschaftlichen Nutzungs- und Verwaltungsrechte § 36
3. Regulierung der gemeinschaftlichen Nutzungs- und Verwaltungsrechte Ermittlungsverfahren § 69
§ 77 Planliche Darstellung § 77
Ist mit der Regulierung eine Änderung von Grundstücksgrenzen oder die Teilung von Grundstücken verbunden, hat die hierüber angefertigte planliche Darstellung den jeweils hiefür geltenden Vorschriften zu entsprechen. Andernfalls muss die planliche Darstellung nur jene Genauigkeit aufweisen, welche zur Ergänzung der Darstellung der Verhältnisse in der Haupturkunde nötig ist.
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