§ 53 Ermittlungsverfahren Gegenstand des Ermittlungsverfahrens § 53
In Kraft seit 06. Februar 1979
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FlVG.
Gliederung
II. HAUPTSTÜCK Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an agrargemeinschaftlichen Grundstücken
2. Abschnitt Teilung agrargemeinschaftlicher Grundstücke und Regulierung der gemeinschaftlichen Nutzungs- und Verwaltungsrechte § 36
2. Einzelteilung
A. Einzelteilung durch Auflösung der Agrargemeinschaft und Umwandlung der Anteilsrechte in Einzeleigentum (Einzelteilung im engeren Sinne) Ausschuss der Parteien § 52
§ 53 Ermittlungsverfahren Gegenstand des Ermittlungsverfahrens § 53
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bei der Einzelteilung sind die in § 44 angeordneten Feststellungen.
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