Während des Verfahrens können von Amts wegen oder über Antrag einer Partei mit Bescheid Grundstücke in das Zusammenlegungsgebiet einbezogen oder aus dem Zusammenlegungsgebiet ausgeschieden werden.
Rückverweise
FlVG. · Flurverfassungsgesetz
§ 86 Kundmachung von Verordnungen und Bescheiden§ 86*)
…und über die nachträgliche Einbeziehung und Ausscheidung von Grundstücken ist von der Behörde mindestens zwei Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 4 ALReg-G). Die Kundmachung einer Verordnung nach dem ersten Satz sowie die Veröffentlichung des Eintritts der Rechtskraft nach dem zweiten Satz sind den am Verfahren…
§ 16d Umweltverträglichkeitsprüfung, Beteiligung im Verwaltungsverfahren§ 16d
…2) Die Unterlagen nach Abs. 1 sind von der Behörde zudem unverzüglich mindestens sechs Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 4 ALReg-G). Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Person zum Entwurf schriftlich Stellung nehmen. In der Veröffentlichung ist auf die Möglichkeit zur Stellungnahme sowie…
§ 16b Umweltverträglichkeitsprüfung, Feststellung der UVP-Pflicht§ 16b
…erlassene Bescheide sind ihm zuzustellen. Hinsichtlich der Zustellung schriftlicher Ausfertigungen mündlich verkündeter Bescheide an den Naturschutzanwalt gilt § 62 Abs. 3 AVG sinngemäß. (4) Die Behörde hat Entscheidungen nach Abs. 2 unverzüglich nach ihrer Erlassung mindestens sechs Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ …
§ 18 Maßnahmen im allgemeinen öffentlichen Interesse§ 18*)
…als Grundabfindungen geeignet sein. Grundflächen, die außerhalb des Zusammenlegungsgebietes liegen, können für diese Zwecke nur eingebracht werden, wenn die Voraussetzungen für eine nachträgliche Einbeziehung (§ 4) vorliegen. (2) Befindet sich im Zusammenlegungsgebiet kein oder zu wenig Grund im Eigentum der im Abs. 1 bezeichneten Gebietskörperschaften und Unternehmen und können sie…