§ 84 Auflegung des Regulierungsplanes
In Kraft seit 01. Juni 1977
Up-to-date
FLG. 1973
Gliederung
II. Hauptstück Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an agrargemeinschaftlichen Grundstücken
2. Abschnitt Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei agrargemeinschaftlichen Grundstücken durch Teilung oder Regulierung
III. Regulierung der gemeinschaftlichen Benutzungsrechte und Verwaltungsrechte Ermittlungsverfahren
§ 84 Auflegung des Regulierungsplanes
(Anm.: entfällt auf Grund LGBl. Nr. 37/1977.)
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