Nach vollständigem Vollzug des rechtskräftigen Zusammenlegungsplanes einschließlich der Richtigstellung oder Neuanlegung des Grundbuches ist das Zusammenlegungsverfahren mit Verordnung abzuschließen.
§ 8 FLG. 1973 · FLG. 1973 · Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetz 1973
§ 8 Zusammenlegungsgemeinschaft
…der Agrarbehörde aufzulösen, wenn sie ihre Aufgaben erfüllt hat. Die Aufgaben der Zusammenlegungsgemeinschaft sind insbesondere dann als erfüllt anzusehen, wenn das Verfahren abgeschlossen (§ 31) und Vorsorge für die Erhaltung gemeinsamer Anlagen getroffen ist.…
§ 104 Richtigstellung des Grundbuches und des Grundkatasters
…Richtigstellung des Grundbuches oder Grundkatasters zu veranlassen. (5) Die gemäß § 101 erfolgte Anmerkung der Einleitung des Verfahrens ist nach dessen Abschluß (§ 31) von Amts wegen zu löschen. Auch im Falle der vorzeitigen Grundbuchsberichtigung nach Abs. 3 darf diese Anmerkung vom Grundbuchsgericht erst im Anschluß an die…