Art. 2 (zu LGBl. Nr. 16/1995)
In Kraft seit 01. April 1995
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. April 1995 in Kraft.
(2) § 45 Abs. 1 des Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetzes 1973 in der Fassung des Art. I findet auf Sonderteilungsverfahren keine Anwendung, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits rechtskräftig eingeleitet sind.
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