Die Bestimmungen des 12. Abschnitts des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2100, finden auf Beamte nach diesem Gesetz sinngemäße Anwendung.
§ 49 DPL 1972 · DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 49 § 49
…ungeteilten Hand. Diesen gebührt auch die Jubiläumsbelohnung nach Abs. 6 . (8) Die Jubiläumsbelohnung wird nicht ausgezahlt, solange der Beamte vom Dienst suspendiert ist ( § 95 in Verbindung mit § 194 NÖ LBG ), gegen ihn ein strafgerichtliches Verfahren wegen gerichtlich strafbarer Handlungen, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht sind…
§ 21 § 21
…gegen Bescheide nach dieser Bestimmung haben keine aufschiebende Wirkung. (4) Eine Ruhestandsversetzung nach den Abs. 2 oder 3 ist während einer Suspendierung ( § 95 in Verbindung mit § 194 NÖ LBG ) nicht zulässig. (5) Ein Schwerarbeitsmonat nach Abs. 2 lit. f ist jeder Kalendermonat, in dem mindestens…
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