§ 82a § 82a
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 82a § 82a
…§ 82a (entfällt) …
Art. 16
…die Versorgungsgenüsse weiterhin anzuwenden. (2) Versorgungsgenüsse von Witwern und früheren Ehemännern sind jedoch mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1995 nach den §§ 82a bis 82e neu zu bemessen, sofern sie nicht erwerbsunfähig und bedürftig sind. (3) Waisenversorgungsgenüsse für Wahlkinder sind mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 nach…
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