(1) Der Beamte rückt nach fünf Jahren in die zweite in jeder Verwendungsgruppe in Betracht kommende Gehaltsstufe, ansonsten nach zwei Jahren in die nächsthöhere Gehaltsstufe seiner Dienstklasse vor, sofern die Zeit für die Vorrückung in höhere Bezüge zu berücksichtigen ist.
(2) Fällt die Vorrückung in die Zeit zwischen 2. Oktober und 1. April (beide Daten einschließlich), so tritt sie mit 1. Jänner, in allen übrigen Fällen mit 1. Juli in Wirksamkeit.
(3) Die Vorrückung wird vom Zeitpunkt der Rechtskraft der Beurteilung “entspricht nicht” bis zu einer neuerlichen auf “entspricht” lautenden, rechtskräftigen Beurteilung gehemmt.
(4) Hat der Beamte nach dem Ablauf des Hemmungszeitraumes durch drei aufeinanderfolgende Jahre den zu erwartenden Arbeitserfolg erreicht, so ist ihm auf Antrag der Hemmungszeitraum für die Vorrückung anzurechnen. Diese Anrechnung wird mit dem auf die Antragstellung folgenden Monatsersten wirksam.
DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 62 § 62
…§ 62 Bezüge bei Vorrückung (1) Der Beamte rückt nach fünf Jahren in die zweite in jeder Verwendungsgruppe in Betracht kommende Gehaltsstufe, ansonsten nach zwei Jahren in…
§ 66 § 66
…eine Dienstalterszulage im Ausmaß von eineinhalb Vorrückungsbeträgen seiner Verwendungsgruppe, wenn er vier Jahre in der höchsten Gehaltsstufe zurückgelegt hat. (4) Die Bestimmungen des § 62 sind in den Fällen der Absätze 2 und 3 sinngemäß anzuwenden.…
§ 63 § 63
…VI. (3) Die Zeitvorrückung tritt nach zwei Jahren, die der Beamte in der höchsten Gehaltsstufe seiner Dienstklasse verbracht hat, ein. Die Bestimmungen des § 62 sind sinngemäß anzuwenden. Ist der Gehalt der niedrigsten in der neuen Dienstklasse für die Verwendungsgruppe des Beamten vorgesehenen Gehaltsstufe niedriger als der bisherige Gehalt oder…
§ 59 § 59
…wird und von der niedrigsten Gehaltsstufe (Eingangsstufe) an bis zu einer festgesetzten Höchststufe ansteigt. (2) Der Beamte erreicht einen höheren Gehalt durch: Vorrückung (§ 62), Zeitvorrückung (§ 63), Beförderung (§ 64), Überstellung (§ 65). (3) Der Gehalt des Beamten ergibt sich aus den nachstehenden Tabellen: in der…
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