§ 44b § 44b
In Kraft seit 01. Januar 2023
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Dem Beamten ist eine Familienhospizfreistellung unter sinngemäßer Anwendung von § 51 NÖ LBG, LGBl. 2100, zu gewähren.
DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 44b § 44b
…§ 44b Familienhospizfreistellung Dem Beamten ist eine Familienhospizfreistellung unter sinngemäßer Anwendung von § 51 NÖ LBG, LGBl. 2100, zu gewähren.…
§ 76a § 76a
…Abs. 3 3.Satz für jedes Kind gesondert zählen. Die Anzahl von 180 Beitragsmonaten darf dadurch nicht unterschritten werden. 5. Zeiten einer Familienhospizfreistellung gemäß § 44b verringern die Anzahl der zur Ermittlung der Ruhegenussberechnungsgrundlage 1 heranzuziehenden Beitragsmonate um die Anzahl der vollen Monate der Dienstfreistellung. Die Anzahl von 180 Beitragsmonaten darf…
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