Die Bestimmungen des § 48 NÖ LBG über die Freistellung zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit finden auf Beamte nach diesem Gesetz sinngemäß Anwendung..
DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 43 § 43
…§ 43 Freistellung zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit Die Bestimmungen des § 48 NÖ LBG über die Freistellung zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit finden…
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