Der Austritt kann ohne Angaben von Gründen erklärt werden. Diese Erklärung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die Auflösung des Dienstverhältnisses aus dem Grund des § 22 Abs. 1 Z 5 ist dem Austritt gleichzuhalten.
DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 23 § 23
…§ 23 Austritt Der Austritt kann ohne Angaben von Gründen erklärt werden. Diese Erklärung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die Auflösung des Dienstverhältnisses aus dem Grund…
§ 49 § 49
…ein strafgerichtliches Verfahren wegen gerichtlich strafbarer Handlungen, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht sind, oder ein Disziplinarverfahren anhängig ist. Durch den Austritt (§ 23) oder die Entlassung (§ 25) des Beamten erlischt der Anspruch auf die Jubiläumsbelohnung. Bei Verhängung einer anderen Disziplinarstrafe (§ 95 in Verbindung mit § 174…
§ 80 § 80
…§ 19 ist der Bemessung der Abfertigung der volle Monatsbezug zugrunde zu legen. (8) Die Landesregierung kann außerdem bei einem Austritt des Beamten gemäß § 23 aus familiären Gründen, zur Schaffung einer privaten Existenz und in sonstigen berücksichtigungswürdigen Fällen eine Abfertigung im Höchstausmaß der nach Abs. 3 zustehenden gewähren. (9) Die…
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