§ 20 § 20
In Kraft seit 01. Januar 2022
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DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 20 § 20
…§ 20 (entfällt)…
Art. 30
…geltenden Fassung längstens bis zum Abschluss der 8. Schulstufe weiter anzuwenden. (8) Am 30. Juni 2006 anhängige Verfahren nach dem IV. und VII. Teil DPL 1972 sind nach den vor dem 1. Juli 2006 geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen. (9) Eine Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis zum Land…
§ 186 § 186
…3 begründet kein neues Dienstverhältnis. (7) Für den Beamten, der gemäß Abs. 2 oder Abs. 3 zugeordnet wurde, gelten die §§ 20, 21 Abs. 2 lit.c und 49 Abs. 5 in Verbindung mit Art. XXXIII Abs. 6 sowie Abs. 6 und anstelle…
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