(1) Das Mitglied des Landesverwaltungsgerichtes erhält einen monatlichen Gehalt, der von der niedrigsten bis zur höchsten Gehaltsstufe ansteigt.
(2) Der Gehalt ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:
| Gehaltsstufe | Euro | Gehaltsstufe | Euro | |||
| 1 | 3335,6 | 9 | 6235,5 | |||
| 2 | 3696,3 | 10 |
| 6598,6 |
| 3 | 4057,4 | 11 | 6962,5 |
| 4 | 4418,0 | 12 | 7326,0 |
| 5 | 4780,6 | 13 | 7689,7 |
| 6 | 5144,5 | 14 | 8239,6 |
| 7 | 5508,0 | 15 | 8736,6 |
| 8 | 5871,7 | 16 | 9232,9 |
(3) Das Mitglied des Landesverwaltungsgerichtes rückt alle zwei Jahre in die nächsthöhere Gehaltsstufe vor. Eine vorzeitige Vorrückung ist unzulässig.
(4) Die Vorrückung ist gehemmt
1. durch die rechtskräftige Feststellung, daß das Mitglied des Landesverwaltungsgerichtes den zu erwartenden Arbeitserfolg nicht erbracht hat, oder
2. wenn ein Disziplinarerkenntnis dies vorsieht.
(5) Dem Mitglied des Landesverwaltungsgerichtes gebührt monatlich eine Landesverwaltungsgerichtszulage im Ausmaß von 17,30 % der Summe aus dem Gehalt (Abs. 2) der Verwaltungsdienstzulage (§ 177), der Allgemeinen Dienstzulage (§ 178) und einer allfälligen Leitungszulage (§ 179). Dadurch sind alle durch das Mitglied zu leistenden mengenmäßigen und zeitlichen Mehrleistungen abgegolten.
DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 177 § 177
…§ 177 Verwaltungsdienstzulage und Dienstalterszulage (1) Dem Mitglied des Landesverwaltungsgerichtes gebührt monatlich eine Verwaltungsdienstzulage im Ausmaß von 10 % des Gehaltes (§ 176 Abs. 2) der Gehaltsstufe 11. (2) Dem Mitglied des Landesverwaltungsgerichtes, das die höchste Gehaltsstufe erreicht hat, gebührt nach vier Jahren, die es in dieser…
§ 176 § 176
…§ 176 Gehalt und Landesverwaltungsgerichtszulage (1) Das Mitglied des Landesverwaltungsgerichtes erhält einen monatlichen Gehalt, der von der niedrigsten bis zur höchsten Gehaltsstufe ansteigt. (2) Der Gehalt ergibt…
§ 179 § 179
…den Leiter einer Außenstelle 8 % für den Leiter der Evidenzstelle 8 % und für den Vorsitzenden eines Senates 8 % des Gehaltes (§ 176 Abs. 2) der Gehaltsstufe 11 zuzüglich Verwaltungsdienstzulage (§ 177) und Allgemeiner Dienstzulage (§ 178).…
§ 175 § 175
…Leitungszulage und eines Kinderzuschusses. (3) Für die Einstufung eines Mitgliedes des Landesverwaltungsgerichtes gemäß § 7 Abs. 2 in die Gehaltsstufe gemäß § 176 Abs. 2 ist der fünf Jahre übersteigende Zeitraum ab dem Stichtag maßgebend.…
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