DPL 1972
Gliederung
IX. TEIL Fahrtkostenzuschuß
§ 171 § 171
Die Bestimmungen des 9. Abschnittes des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2100, finden auf Beamte nach diesem Gesetz sinngemäße Anwendung.
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