Die Bestimmungen des 9. Abschnittes des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2100, finden auf Beamte nach diesem Gesetz sinngemäße Anwendung.
DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 171 § 171
…IX. TEIL Fahrtkostenzuschuß § 171 Die Bestimmungen des 9. Abschnittes des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2100, finden auf Beamte nach diesem Gesetz sinngemäße Anwendung.…
§ 69 § 69
…von Dienstverrichtungen außerhalb der Dienststelle, Dienstzuteilungen und Versetzungen (Reisegebühren § 140); 2. Zuschüsse zu den Reisekosten des Beamten von der Wohnung zur Dienststelle (Fahrtkostenzuschuß § 171); 3. Entschädigungen für einen sonstigen in Ausübung des Dienstes erwachsenden Mehraufwand (Aufwandsentschädigungen § 70); 4. Mehrdienstleistungsentschädigungen (§ 71); 5. Sonderzulagen (§ 72); 6. Entschädigungen für…
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