§ 171 § 171
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Die Bestimmungen des 9. Abschnittes des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2100, finden auf Beamte nach diesem Gesetz sinngemäße Anwendung.
§ 69 DPL 1972 · DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
§ 69 § 69
…von Dienstverrichtungen außerhalb der Dienststelle, Dienstzuteilungen und Versetzungen (Reisegebühren § 140 ); 2. Zuschüsse zu den Reisekosten des Beamten von der Wohnung zur Dienststelle (Fahrtkostenzuschuß § 171 ); 3. Entschädigungen für einen sonstigen in Ausübung des Dienstes erwachsenden Mehraufwand (Aufwandsentschädigungen § 70 ); 4. Mehrdienstleistungsentschädigungen ( § 71 ); 5. Sonderzulagen ( § 72 ); 6. Entschädigungen für…
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