Art. 4
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Art. 4 — DPL 1972
Bei der Ermittlung des Ruhe-(Versorgungs-)genusses, der auf Grund eines vor dem 1. Dezember 1972 gebührenden ruhegenußfähigen Monatsbezuges (§ 76 Abs. 4) bemessen wurde, ist ab 1. Mai 1974 die Allgemeine Dienstzulage (§ 66a) einzubeziehen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden