Art. 20
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Art. 20 — DPL 1972
Auf Sonderurlaube, die vor dem 1. Mai 1995 angetreten worden sind, ist § 44 in der bis zum Ablauf des 30. April 1995 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden