§ 12 § 12*)Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
*) Fassung LGBl. Nr. 44/2013
Rückverweise
Keine Verweise gefunden